Die aus einem Mangel der Ware begründeten Ansprüche des Kunden gegen den Onlineshop
richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu
untersuchen und bei Feststellung eines solchen umgehend den Onlineshop darüber in
Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die Ware
mangelhaft ist, so ist er verpflichtet, den Onlineshop sofort nach Entdeckung desselben zu
informieren. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, gilt die Ware als genehmigt.
Als Mangel an der Ware zählen nicht Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße oder
vertragswidrige Behandlung verursacht hat. Ausschlaggebend für die Unsachgemäßheit und
Vertragswidrigkeit sind die Angaben des Herstellers der Ware.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Erhalt der Ware zu laufen.
Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall bei Eingriffen, Reparaturen oder
Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter.